Leserbrief BBA vom 17. August 2022
AHV Revision ablehnen
Mag sein, dass die Anhebung des Rentenalters für Frauen gerechtfertigt ist. In der vorgelegten AHV Revision fehlt jedoch die Beseitigung einer anderen Ungerechtigkeit. Nämlich die Schlechterstellung von verheirateten Rentnerpaaren gegenüber Konkubinatspaaren. Konkret heisst das, dass verheiratete Paare ein Leben lang arbeiten, um dann 1,5 AHV-Renten zu erhalten, im Gegensatz zu Paaren welche nicht verheiratet sind und 2 Renten erhalten. Das Argument, dass Verheiratete vor der Pensionierung Vorteile genossen hätten (z.B. Wittwenrenten) ist nicht stichhaltig. Solche Versicherungsleistungen müssen über alle Einzahlungen finanziert werden und nicht über einseitige Rentenkürzungen. Ich empfehle daher allen aktuellen und zukünftigen Rentnern die AHV Revision abzulehnen.
Walter Bärtsch
Zufikon