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Leserbriefe zur Umsetzung der EU-Waffenrichtlinie im Schweizer Waffenrecht

BBA vom 26. April 2019

Warum ein Vorbild korrigieren?

Die Schweiz hat ein liberales, ausgewogenes und auf unsere Bedürfnisse angepasstes Waffenrecht, welches weltweit als exemplarisch gilt. Es spannt den Bogen zwischen unserer traditionellen Schützenkultur und dem Kampf gegen die missbräuchliche Verwendung von Waffen so erfolgreich, dass es gerne von anderen Nationen als Vorbild genutzt wird. Am 19. Mai 2019 steht dieses bewährte System auf dem Prüfstand; mit der von Seiten der EU eher erzwungenen als verhandelten Waffenrechtsverschärfung will man den Schweizer Bürger in regelmässigen Abständen mehr und mehr entwaffnen.

Die Behauptung der Befürworter „es ändere sich nichts für die Sportschützen“ ist in gleichem Masse an den Haaren herbeigezogen wie der gerne prophezeite Ausschluss aus dem Schengen-Raum.

Fakt ist, wer zum Beispiel ein Sturmgewehr als Sportgerät besitzt, wird über Nacht als potentiell Krimineller gebrandmarkt. Die dafür benötigte Ausnahmebewilligung ist nicht „nur ein weiteres Stück Papier“ wie es oft behauptet wird: Wie der Name schon sagt, handelt es sich um eine ausnahmsweise erteile Bewilligung ohne jeglichen Rechtsanspruch. Das hat  zur Folge, dass die Kantone eine Ausnahmebewilligung erteilen können, aber nicht müssen. Niemand kann verbindlich sagen wie das bei einem Ja am 19. Mai zukünftig gehandhabt wird.

Was von Befürwortern sehr gerne verschwiegen wird, ist der Artikel 17 im neuen Waffengesetz, welcher der EU innerhalb regelmässiger Abstände erlaubt das Waffenrecht einseitig, und ohne Referendumsrecht weiter zu verschärfen. Dies kommt einer schleichenden Entwaffnung der Schweiz gleich.

Es drängt sich die Frage auf, ob  sich das Schweizer Volk von unseren Sportschützen und Waffensammlern so bedroht fühlt, dass eine drastische Verschärfung des Waffenrechts gerechtfertigt ist. Wir leben in einem Land, welches eine der höchsten Schusswaffendichten pro Kopf verzeichnet und gleichzeitig als eines der sichersten der Welt gilt.

Ich hoffe dass sich die Stimmbürger am 19. Mai 2019 diese Frage ernsthaft stellen und entsprechend abstimmen werden.

Oliver Nielsen, Zufikon

 

 

BBA vom 18. April 2019

Der blinde Fleck

In sämtlichen Medien hört und liest man aktuell viel über die EU-Waffenrichtlinie. Verständlich und gut, geht es ja auch um ein grosses Stück Freiheit und Identität der Schweiz, bzw. einen grossen Schritt in Richtung EU.

Was in meinen Augen jedoch zu wenig beleuchtet wird und deshalb auch bei vielen ein wohl blinder Fleck ist, ist Artikel 17 der EU-Waffenrichtlinie. Dieser erlaubt der EU alle 5 Jahre automatisch das Waffengesetz zu verschärfen – notabene ohne Referendumsrecht unsererseits. Die erste Runde wird 2022 starten, die nächste 2027, u.s.w..

Berücksichtigend wie die EU mit souveränen, europäischen Staaten – und speziell mit der Schweiz – umgeht, ist es sehr wahrscheinlich, dass schon 2022 das absolute Halbautomatenverbot für Private und obligatorische psychologisch-medizinische Tests für alle Waffenbesitzer kommen. In weniger als 10 Jahren müssten die Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz ihre Sturmgewehre und Pistolen dem Staat abgeben. Wir stimmen also konkret über die Entwaffnung auf Raten eines mündigen, urdemokratischen und in den meisten Belangen vorbildlichen Volkes ab. Alleine deshalb ein klares NEIN zur EU-Waffenrichtlinie am 19. Mai!

Boris Sommer, Zufikon

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